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Wir freuen uns, Sie auf der Homepage der Praxis für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Davut Dastan in Bergheim begrüßen zu dürfen.

Wir als Master in Oralchirurgie / Implantologie haben unseren Schwerpunkt auf Chirurgie / Implantologie gerichtet.
Die Vielfalt unserer Behandlungen beinhaltet unter anderem Prothetik, Zahnerhaltung sowie die naturheilkundliche Zahnmedizin.
Mit einem Klick auf unser Leistungsspektrum können Sie sich einen umfassenden Überblick über unser Leistungen verschaffen.

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Ihr Praxisteam Davut Dastan

Unsere Leistungen

Berufsgruppe
  • Zahnarzt
Präventivzahnmedizin
  • Gingivitis
  • Individualprophylaxe
  • Mundgeruch
  • professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Prophylaxe
Prothetik
  • festsitzender Ersatz auf Implantaten
  • festsitzende Kronen und Brücken
  • kombinierter Zahnersatz
  • Teilkronen und Inlays
  • Teilprothetik
  • Totalprothetik
Zahnerhaltung
  • restaurative Zahnheilkunde
Funktionstherapie
  • Kaufunktionsstörungen
  • Kiefergelenkbehandlung
Anästhesie
  • Allgemeinanästhesie
  • Lokalanästhesie
  • Vollnarkosebehandlung
Weitere Schwerpunkte
  • Implantologie
  • Schienenbehandlung
Praxisausstattung
  • Airflow-Geräte
  • eigenes Praxislabor
Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit
  • Anästhesisten
Kieferorthopädische Therapien
  • Kiefergelenktherapie
  • Myofunktionelle Therapie (MFT)
Sprachen
  • Englisch

Gesundheitsnews

Vorbeugen ist besser als heilen

Prophylaxe ist die beste Methode, um Karies und andere Zahnprobleme zu vermeiden. Ein Zahnarzt mit Schwerpunkt auf Prophylaxe kann Ihnen helfen, Ihre Zähne gesund zu halten und Karies vorzubeugen.

Viele Menschen denken, dass ein Zahnarztbesuch nur notwendig ist, wenn man Schmerzen hat oder eine konkrete Behandlung benötigt. Dabei ist es doch viel sinnvoller, einfach regelmäßig zu einem Zahnarzt zu gehen. So können mögliche Erkrankungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Auch für diejenigen, die bereits an einer Zahnkrankheit leiden, ist es sehr wichtig, regelmäßige Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt durchführen zu lassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass schlimmere Folgen verhindert werden können.

Vorteile einer Prophylaxe:

-Regelmäßige Zahnputz- und Zahnseidenroutinen

-Regelmäßige Zungenreinigungen

-Verwendung von Fluorid

-Professionelle Zahnreinigung

-Behandlung von Kariesfrüherkennung

Regelmäßige Zahnputz- und Zahnseidenroutinen sind sehr wichtig, um Karies vorzubeugen. Die empfohlene Zeit für das Zähneputzen beträgt mindestens zwei Minuten. Die richtige Technik ist ebenso wichtig, wie die Zeitdauer. Die Zähne sollten mit einer weichen Zahnbürste in kreisenden Bewegungen gereinigt werden. Auch das regelmäßige Reinigen der Zunge mit einer Zungenschaber oder -bürste ist sehr wichtig, um Bakterien im Mund zu entfernen. Fluorid ist ein wichtiger Bestandteil der Prophylaxe, da es die Zähne vor Karies schützt. Regelmäßiges Zähneputzen mit Fluoridzahncreme ist sehr wichtig. Außerdem kann Fluorid in Form von Fluouridierten Speisesalz, Fluoridtabletten, -spülungen oder -geles angewendet werden. Die empfohlene Menge an Fluorid sollte jedoch nicht überschritten werden. Die Kariesfrüherkennung ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Prophylaxe. Die professionelle Zahnreinigung ist vorbeugend für Parodontitis und Karies. Bei der Kariesfrüherkennung handelt es sich um die regelmäßige Überwachung des Mundes auf Anzeichen von Karies. Eine professionelle Zahnreinigung ist besonders wichtig bei Kindern und Jugendlichen, da diese ein höheres Risiko für Karies haben.

„Stabile Gesundheitsversorgung als Stabilitätsanker unserer Demokratie“

Die vier führenden Verbände in der Gesundheitsversorgung ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben eine Allianz für ein „starkes, resilientes Gesundheitssystem“ geschlossen. In einem gemeinsamen Positionspapier beschreiben sie die Vision eines leistungsfähigen Gesundheitssystems als Basis einer demokratischen Gesellschaft und damit zugleich auch des sozialen Friedens.
Deutlich kritisieren die Institutionen die Gesundheitspolitik der vergangenen Legislaturperiode. „Sie war geprägt durch ein bisher nicht bekanntes Maß an Misstrauen gegenüber der Selbstverwaltung, aber auch gegenüber den Leistungserbringern in Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken“, heißt es im Papier.

Die Verbände fordern einen konsequenten „Politikwechsel in der Gesundheitspolitik“ und bieten dafür ihre Zusammenarbeit und Expertise an. In sieben Punkten skizzieren sie ihre Vorstellungen und Forderungen. So wollen sie unter anderem gemeinsam mit der Politik praxisnahe und bürokratiearme Lösungen zur Entlastung des Gesundheitssystems schaffen sowie den Prozess der Digitalisierung patientenorientiert vorantreiben – und zwar mit positiven Anreizen und ohne Sanktionen.
Weitere inhaltliche Schwerpunkte bilden die Entwicklung effektiver Präventionsprogramme, der Einsatz für eine sektorenübergreifende Notfallversorgung sowie eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit in einem weltoffenen und werteorientierten Gesundheitssystem.

Thomas Preis, Präsident der ABDA: „Mit unserem gemeinsamen Papier senden wir ein deutliches Signal der Geschlossenheit an die neue Bundesregierung. Die neue Koalition muss mit Blick auf den demographischen Wandel die gesamte wohnortnahe Gesundheitsversorgung schnell stabilisieren, anstatt sie – wie es seit Jahren beispielsweise bei den Apotheken der Fall ist – von der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung abzukoppeln. Ein ‚Weiter so!‘ würde zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung aller Bürgerinnen und Bürgern führen.“

Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, fordert: „Nach drei Jahren der Sprachlosigkeit brauchen wir wieder einen konstruktiven ehrlichen Dialog, um nachhaltige Lösung für die Gesundheitsversorgung zu schaffen. Die Herausforderungen sind zu groß, als dass diese in einem Gegeneinander zu lösen wären. Politik muss Entscheidungen treffen, aber dazu braucht es im Vorfeld den Austausch mit der Selbstverwaltung und den Praktikern im System.“

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, erklärt: „Die vergangenen Jahre waren gesundheitspolitisch verlorene Jahre. Die Rahmenbedingungen sind in fast allen Bereichen eher noch schlechter geworden. Wir setzen auf einen Neuanfang, denn Politik ist gut beraten, mit uns zu sprechen, also denjenigen, die am besten wissen, wie Versorgung vor Ort organisiert wird – und die vor allem nah bei den Patientinnen und Patienten sind.“

Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV, führt aus: „Der gesundheitspolitische Kurs der letzten drei Jahre war geprägt von kurzsichtiger Kostendämpfung und weitestgehender Ignoranz gegenüber den Selbstverwaltungspartnern. Will man die großen Herausforderungen im Gesundheitswesen wirklich meistern, muss die Prävention Leitbild der Gesundheitsversorgung sein. Die Selbstverwaltungspartner stehen hierfür mit ihrer Expertise und den Erfahrungen aus dem Praxisalltag bereit.“

Täuschung im Kopf?

Rückenschmerzen treten weltweit immer häufiger auf – ein Problem, das mit unseren veränderten Lebensgewohnheiten, Arbeitsbedingungen und auch psychosozialen Faktoren zusammenhängt. Gleichzeitig gibt es Hinweise darauf, dass Rückenschmerzen früher oft nicht diagnostiziert oder gemeldet wurden. Die steigenden Fallzahlen könnten daher sowohl auf eine tatsächliche Zunahme als auch auf eine verbesserte Diagnostik und ein höheres Bewusstsein für das Problem zurückzuführen sein. „Die eigentliche Herausforderung bei den meisten Menschen besteht darin, präventive Maßnahmen in den Alltag zu integrieren, bevor der Schmerz chronisch wird.“ sagt Sportwissenschaftler Markus Zodel.

Nach dem Zweiten Weltkrieg begünstigten der Ausbau des Gesundheitswesens, bessere soziale Absicherungen und die wachsende Rolle der Orthopädie die verbreitete Empfehlung von Bettruhe als Therapie. Doch langfristige Bettruhe wurde später als problematisch erkannt – Studien zeigen, dass sie in vielen Fällen das Risiko einer Chronifizierung erhöht. Zudem führte die Erwartung, Ärzte müssten alle Schmerzen lindern, zu unrealistischen Vorstellungen und zu einer steigenden Zahl von Patienten mit chronischen Beschwerden. Während chirurgische Eingriffe vielen halfen, blieben bei anderen anhaltende Beschwerden nach gescheiterten Operationen bestehen. In vielen Fällen lässt sich eine Verbesserung ohne drastische Maßnahmen erzielen – oft genügt nur Bewegung. Neben gezielten Kräftigungsübungen kann es Wunder wirken, den Arbeitsplatz bewegungsfreundlicher zu gestalten. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch, der Haltungswechsel ermöglicht, ist dafür ein guter Anfang. "Wer sich mehr bewegt und auf ergonomisches Arbeiten achtet, merkt oft schneller eine Besserung.“ empfiehlt Herr Zordel.

Obwohl Bewegung seit Jahrzehnten empfohlen wird, nimmt die Prävalenz chronischer Rückenschmerzen weiter zu. Laut einer aktuellen Studie im Fachmagazin The Lancet sind Rückenschmerzen die weltweit häufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Im Jahr 2020 waren 619 Millionen Menschen betroffen, und bis 2050 könnte diese Zahl auf 843 Millionen steigen. Doch warum nehmen chronische Rückenschmerzen immer weiter zu? Könnte es sein, dass sie eher mit dem Gehirn als mit rein körperlichen Ursachen zusammenhängen? Viele Experten beziehen sich dabei auf die pawlowsche These. Im berühmten Pawlow-Experiment reichte das bloße Läuten einer Glocke, um bei einem Hund Speichelfluss auszulösen – selbst ohne Futter. Ähnlich kann es bei chronischem Schmerz sein: Der ursprüngliche Auslöser ist nicht mehr erforderlich, um Schmerzen hervorzurufen. Andere Reize können die gleiche Reaktion auslösen. Wenn jemand davon überzeugt ist, eine Verletzung zu haben, sendet das Gehirn ein Alarmsignal und erzeugt Schmerz, um den Körper zu schützen. So entsteht die Vorstellung, dass bestimmte Bewegungen die Ursache des Schmerzes sind - konditionierte Reaktionen. Chronischer Schmerz könnte also eine erlernte Reaktion aufgrund einer ungenauen Kodierung der ursprünglichen Verletzung sein. Das gespeicherte Bild dieser Verletzung kann im Gehirn unscharf werden, sodass es ähnliche Bewegungen oder Situationen mit der ursprünglichen Verletzung verknüpft – ein Prozess, der als „Reizgeneralisierung“ bekannt ist. Dadurch können neuronale Muster aktiviert werden, ohne dass der ursprüngliche Reiz vorhanden ist. Konditionierte Reaktionen können in unterschiedlichsten Kontexten auftreten: bei bestimmten Nahrungsmitteln, Stress, Emotionen, Gerüchen, Umgebungen sowie Bewegungen und Aktivitäten. “Dies führt oft zu Schonhaltungen, Vermeidungsverhalten und einer zunehmenden Einschränkung im Alltag", erklärt Herr Zordel. Durch gezieltes Training kann das Gehirn sich neu ausrichten, fehlerhafte neuronale Muster – sogenannte Neurotags – überarbeiten und korrigieren. Letztendlich kann das Nervensystem lernen, Schmerz nicht mehr als Bedrohung wahrzunehmen. Schritt für Schritt gewinnt der Körper das Vertrauen in seine Bewegungen zurück – und mit der Zeit kann der Schmerz nicht nur nachlassen, sondern sogar ganz verschwinden. “Der Schlüssel zur Schmerztherapie liegt nicht nur im körperlichen Training, sondern auch im Umdenken", betont Zordel und ergänzt: “Bewegung kann helfen, das Gehirn neu zu programmieren und den Schmerzkreislauf zu durchbrechen.”

Chronischer Schmerz ist eine komplexe Erfahrung, doch die Hoffnung bleibt: Das Gehirn ist anpassungsfähig und kann sich stetig verändern.

07.04.2025 DGA | Quelle: Ergotopia GmbH, Richard Rupp (openPR)

proDente legt Magazin „Füllungen“ neu auf

Ein defekter Zahn kann nicht nur furchtbar schmerzen, sondern stellt Betroffene auch vor die Frage: Welche Versorgung ist für mich die richtige? Das Magazin „Füllungen“ stellt die verschiedenen Möglichkeiten dar. Im Fokus stehen dabei die sogenannten Einlagefüllungen wie Inlay, Onlay und Overlay (Teilkrone).

Es ist passiert: Trotz sorgfältiger Mundpflege haben Kariesbakterien einen Zahn geschädigt. Er bekommt eine Füllung. Aber auch Defekte, die nicht durch Karies entstehen, können eine Füllung notwendig machen. So bei nächtlichem Zähneknirschen, einem Unfall, Zahnerosionen oder bei angeborenen Fehlentwicklungen. Bei kleinen und mittleren Schäden kommen plastische Füllmaterialien zum Einsatz. Die Zahnärztin oder der Zahnarzt kann sie direkt in den Zahn einbringen. Auch größere Defekte können damit im Backenzahnbereich versorgt werden. „Große Zahnfüllungen haben allerdings langfristig gesehen höhere Risiken für Brüche der Füllungen oder des Zahnschmelzes“, erläutert Dr. Romy Ermler, Vorstandsvorsitzende der Initiative proDente e.V. und Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Daher sind sogenannte Einlagefüllungen wie Inlays, Onlays oder Overlays eine langlebige Alternative.“

Inlay, Onlay, Overlay: Füllungen aus dem Dentallabor Einlagefüllungen bestehen aus Materialien wie Goldlegierungen oder Keramik. Die Zahntechnikerin oder der Zahntechniker stellen sie nach den Vorgaben aus der Zahnarztpraxis individuell im Dentallabor her. Die fertige Füllung setzt die Zahnärztin oder der Zahnarzt dann in den defekten Zahn ein. Die einzelnen Versorgungen unterscheiden sich in ihren Eigenschaften und in ihrem Preis. Welches Material geeignet ist, ist unter anderem abhängig von der Größe und Lage des Defekts sowie von den individuellen Ansprüchen an die Versorgung. Nicht zuletzt müssen auch die Kosten in das Budget der Patientin oder des Patienten passen. Denn die gesetzliche Krankenkasse trägt die Kosten in Höhe der Grundversorgung mit einer Füllung. Der größere Teil wird privat abgerechnet.

Kostenfrei bei proDente bestellen Patientinnen und Patienten können das Magazin „Füllungen“ bei proDente per E-Mail an info@prodente.de, auf www.prodente.de unter dem Menüpunkt „Infomaterial für Patienten“ oder unter der Telefonnummer 01805-55 22 55 beziehen.

Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie zahntechnische Innungsbetriebe erhalten je 100 Exemplare des Magazins „Füllungen“ kostenfrei per E-Mail an info@prodente.de, auf den Fachbesucherseiten unter www.prodente.de (Login) oder über die Telefonnummer 01805-55 22 55.

07.04.2025 DGA | Quelle: Initiative proDente e.V.



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vom 24.04. - 09:00 Uhr
bis 25.04. - 09:00 Uhr
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vom 24.04. - 09:00 Uhr
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50259 Pulheim
Tel: 02238/22 74
vom 24.04. - 09:00 Uhr
bis 25.04. - 09:00 Uhr

Kontakt

Praxis für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde | MSc MSc Oralchirurgie | Implantologie | Parodontologie | Ästhetische Zahnmedizin
Davut Dastan

Kentener Wiesen 28
50126 Bergheim

Telefon: 02271 - 6 56 67
Fax: 02271 - 67 78 75
E-Mail: info@zahnarztdastan.de

Montag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:
08:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 19:00 Uhr
Freitag:
08:00 bis 14:00 Uhr
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I. Allgemeine Informationen


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Praxis für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde | MSc MSc Oralchirurgie | Implantologie | Parodontologie | Ästhetische Zahnmedizin
Davut Dastan
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Telefon: 02271 - 6 56 67
Fax: 02271 - 67 78 75
E-Mail: info@zahnarztdastan.de

II. Konkrete Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten


  1. Besuch der Webseite

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      (4) der übertragenen Datenmenge,
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      (7) der Client IP-Adresse.

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      Der Betroffene kann der Verarbeitung widersprechen.

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    2. Dauer der Speicherung

      Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder in sonstiger Weise verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b sowie lit. c DSGVO.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Da es hier gesetzlich normierte Aufbewahrungsfristen gibt und die Daten zur Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet bleiben müssen, ist ein Widerspruch oder eine Löschung nicht möglich.

  3. E-Mail-, Telefax- oder Telefon-Kontakt

    1. Zweck der Datenerhebung und -verwendung

      Ein Nutzer kann per E-Mail (auch per Kontaktformular), Telefax oder Telefon mit uns Kontakt aufnehmen. Wir speichern die uns damit übermittelten und vom Betroffenen angegebenen Daten zur Bearbeitung der Anfrage. Diese Daten sind Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und/oder Faxnummer, Datum und Uhrzeit der Anfrage und die Beschreibung des Anliegens, gegebenenfalls Vertragsdaten, wenn die Anfrage im Rahmen einer Vertragsaufnahme oder -abwicklung erfolgt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben. Sie dienen der Bearbeitung der Kontaktanfrage des Betroffenen.

    2. Dauer der Speicherung

      Sobald die Daten zur Erreichung des Zwecks nicht mehr notwendig sind, werden sie gelöscht, was der Fall ist, wenn sich die Konversation abschließend erledigt hat und der Sachverhalt geklärt ist und keine vertraglichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Diese Frist beträgt fünf Jahre für personenbezogene Daten die § 147 AO unterfallen und zehn Jahre für personenbezogene Daten, die § 257 HGB unterfallen. Die Fristen beginnen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Daten erhoben wurden.

    3. Rechtsgrundlage

      Die Speicherung der vorgenannten Daten erfolgt auf der Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO nur nach vorheriger Einwilligung im Rahmen der Anfrage, nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO im Rahmen einer Vertragsanbahnung oder -erfüllung oder nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse des Verantwortlichen besteht darin, die Kontaktanfrage bearbeiten zu können und Missbrauch der Kontaktanfrage verhindern zu können. Durch einen jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung wird nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung der personenbezogenen Daten berührt.

    4. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

      Der Betroffene hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gegebene Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen und der Speicherung zu widersprechen. Dann werden die zu dem Vorgang gespeicherten Daten gelöscht. Sollte ein Vertrag geschlossen worden sein, gilt oben unter Ziffer II.2.Gesagtes.

  4. Cookies

    a) Zweck der Datenverarbeitung
    Um den Besuch unserer Webseite technisch zu ermöglichen, übertragen wir sogenannte Cookies an das Endgerät des Betroffenen. Cookies sind kleine Textdateien, durch die das Endgerät des Betroffenen identifiziert werden kann, indem in der Regel der Name der Domain, von der die Cookie-Daten gesendet wurden, Informationen über das Alter des Cookies und ein alphanumerisches Identifizierungszeichen erfasst werden. Indem das Cookie auf dem verwendeten Endgerät – ohne Eingriff in das Betriebssystem – gespeichert wird, wird es wieder erkannt und ermöglicht uns eventuelle Voreinstellungen sofort verfügbar zu machen. Wir nutzen diese Informationen, um unsere Webseite und die angebotenen Leistungen auf Ihre Bedürfnisse anzupassen und den Aufruf unserer Webseite zu beschleunigen.

    b) Dauer der Speicherung
    Die Speicherdauer der verschiedenen Cookies variiert, beträgt aber längstens zwei Jahre. Sie werden auf Ihrem lokalen Endgerät gespeichert, nicht auf unserem Server, weshalb die tatsächliche Löschdauer davon abhängt, wie Ihre Browsersoftware konfiguriert ist. Wie Sie von uns gesetzte Cookies anlassbezogenen oder automatisch löschen können, entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung Ihrer Browsersoftware.

    c) Rechtsgrundlage
    Unbedingt erforderliche Cookies basieren auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, um den Besuch unserer Webseite zu ermöglichen; insbesondere sind einige Funktionen auf unserer Webseite ohne Cookies nicht nutzbar, da der Benutzer und seine bereits vorgenommenen Einstellungen anderenfalls beim Seitenwechsel nicht erkannt werden würde, Spracheinstellungen verloren gingen und Suchen nicht ausgeführt werden könnten.

    d) Verhinderungsmöglichkeit
    Der Betroffene kann die Verwendung von Cookies im genutzten Endgerät blockieren oder diese nach dem Einsatz löschen. Unter Umständen sind dann allerdings einzelne Funktionen unseres Angebots nicht nutzbar. Wie Cookies blockiert und bereits gespeicherte Cookies gelöscht werden können, ist der Anleitung der Browser-Software zu entnehmen.

III. Rechte des Betroffenen

Sofern „personenbezogene Daten“ vom Nutzer auf unserer Webseite verarbeitet werden, so hat die betroffene Person (Betroffener) folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen gemäß DSGVO.

  1. Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht auf folgende Informationen:

    1. die Verarbeitungszwecke;
    2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
    3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
    4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
    5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
    6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
    7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
    8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
    9. werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
      Wir stellen dem Betroffenen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.

  2. Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  3. Recht auf Löschung nach Art.17 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass ihn betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
    1. die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig;
    2. die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
    3. die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein;
    4. die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet;
    5. die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt;
    6. die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO

    Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
    2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
    3. der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
    4. die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

  5. Recht auf Unterrichtung nach Art. 19 DSGVO

    Hat der Betroffene gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, eine Löschung Art. 17 Abs. 1 DSGVO oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht, und hat der Verantwortliche alle Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten des Betroffenen offengelegt wurden, über das Verlangen des Betroffenen informiert (soweit dies nicht unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden war), so hat der Betroffene das Recht, vom Verantwortlichen über die Empfänger informiert zu werden.

  6. Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und er hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

    1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
    2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Rechte und Freiheiten anderer Personen dürfen dadurch nicht beeinträchtigen werden. Bei der Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 hat der Betroffene das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Die Ausübung des Rechts auf Datenübertragbarkeit lässt das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO unberührt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  7. Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
    Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
    Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat der Betroffene das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht der Betroffene der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Eine vom Betroffenen erteilte Einwilligung kann dieser jederzeit widerrufen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Erhebung und Verarbeitung bleibt jedoch dadurch rechtmäßig.

  8. Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall inkl. Profiling nach Art. 22 DSGVO

    Der Betroffene hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihm gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

    1. für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Betroffenen und uns erforderlich ist,
    2. aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen des Betroffenen enthalten oder
    3. mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erfolgt.
      Diese Entscheidungen dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
      In den unter Ziffern a) und c) genannten Fällen treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen des Betroffenen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person auf unserer Seite, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

  9. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn der Betroffene der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.
    Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.

  10. Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nach Art. 79 DSGVO

    Jeder Betroffene hat unbeschadet eines verfügbaren verwaltungsrechtlichen oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs einschließlich des Rechts auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn er der Ansicht ist, dass die ihm aufgrund dieser Verordnung zustehenden Rechte infolge einer nicht im Einklang mit dieser Verordnung stehenden Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten verletzt wurden.
    Für Klagen gegen uns der gegen einen Auftragsverarbeiter sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem wir oder der Auftragsverarbeiter eine Niederlassung haben. Wahlweise können solche Klagen auch bei den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dem der Betroffene seinen Aufenthaltsort hat, es sei denn, es handelt sich bei uns oder dem Auftragsverarbeiter um eine Behörde eines Mitgliedstaats, die in Ausübung ihrer hoheitlichen Befugnisse tätig geworden ist


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Anschrift:
Praxis für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde | MSc MSc Oralchirurgie | Implantologie | Parodontologie | Ästhetische Zahnmedizin
Davut Dastan
Kentener Wiesen 28
50126 Bergheim

Leitung: Davut Dastan


Telefon: 02271 - 6 56 67
Fax: 02271 - 67 78 75
E-Mail: info@zahnarztdastan.de

Berufsbezeichnung: Zahnarzt verliehen in Deutschland

Bildnachweis:
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Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
Zahnärztekammer Nordrhein
Hammfelddamm 11
41460 Neuss
https://www.zahnaerztekammernordrhein.de

Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
Gebührenordnung der Zahnärztekammer Nordrhein
Heilberufsgesetz (HeilBerG)

Zulassungsbehörde:
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Lindemannstraße 34–42
40237 Düsseldorf
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Aufsichtsbehörde:
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50667 Köln
www.bezreg-koeln.nrw.de

Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
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